Guten Immobilienmakler erkennen: 12 überprüfbare Kriterien für Eigentümer

Ein aussagekräftiger Maklervergleich stützt sich nicht auf Sternebewertungen oder Werbeversprechen, sondern auf überprüfbare Vertragsinhalte, nachweisbare Erfahrung und einen nachvollziehbaren Vermarktungsprozess.

Immo Intelligence RedaktionVeröffentlicht: 15. Juli 2026Aktualisiert: 15. Juli 2026

12 Kriterien in vier Kategorien

Nicht jedes Kriterium lässt sich gleich gut belegen. Die folgende Matrix ordnet jedes Kriterium einer von vier Kategorien zu und kennzeichnet, wie es sich prüfen lässt.

Rechtlich und vertraglich

Maklervertrag in Textform

Objektiv prüfbar

Bei Vermittlung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Verbraucher schreibt § 656a BGB Textform vor. Ein Vertrag sollte vorliegen, bevor Leistungen erbracht werden.

Vertragsart transparent erklärt

Objektiv prüfbar

Einfacher Auftrag, einfacher Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag sollten klar benannt und nicht nur in Nebensätzen erwähnt werden.

Provisionshöhe und -verteilung vor Beauftragung klar

Objektiv prüfbar

Provision ist frei verhandelbar. Bei Verbrauchern als Käufer regeln §§ 656c, 656d BGB Fälle hälftiger Teilung beziehungsweise gekoppelter Zahlungspflichten.

Keine unzulässigen Vorabgebühren

Objektiv prüfbar

Pauschale Reservierungsgebühren in Formularverträgen gelten nach der Rechtsprechung regelmäßig als unwirksam und sind ein Warnsignal.

Fachliche Qualifikation

Nachweisbare lokale Marktkenntnis

Nur durch Rückfrage

Konkrete, aktuelle Vergleichsobjekte in der Region sind ein besseres Signal als allgemeine Aussagen zur Ortskenntnis.

Erfahrung mit Objektart und Preissegment

Nur durch Rückfrage

Erfahrung mit Eigentumswohnungen unterscheidet sich von Erfahrung mit vermieteten Mehrfamilienhäusern oder Erbschaftsimmobilien.

Nachvollziehbare Bewertungsmethodik

Nur durch Rückfrage

Eine belastbare Preisempfehlung erklärt Vergleichsobjekte und Annahmen, statt nur eine Zahl zu nennen.

Gewerbeerlaubnis und Berufshaftpflicht

Objektiv prüfbar

Die Maklertätigkeit erfordert eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist branchenüblich und erfragbar.

Prozess und Vermarktung

Klarer Ansprechpartner und definierter Ablauf

Objektiv prüfbar

Eigentümer sollten wissen, wer während der gesamten Vermarktung zuständig ist und welche Schritte in welcher Reihenfolge folgen.

Passende Exposé- und Bildaufbereitung

Abhängig vom Objekt

Hochwertige Fotos, Grundrisse oder 360-Grad-Rundgänge sind bei manchen Objekten entscheidend, bei anderen weniger ausschlaggebend.

Regelmäßiges Reporting vereinbart

Objektiv prüfbar

Feste Zwischenstände zu Interessenten, Besichtigungen und Rückmeldungen schaffen Nachvollziehbarkeit während der Vermarktung.

Bewertungsquellen kritisch einordnen

Online-Bewertungen als Hinweis, nicht als Beweis

Nur eingeschränkt belegbar

Bewertungsportale sind grundsätzlich anfällig für gekaufte oder unausgewogene Bewertungen. Sie ergänzen, ersetzen aber keine eigene Prüfung.

Scheinmetriken, die keine Qualität beweisen

Einige häufig genannte Kennzahlen wirken beeindruckend, erlauben aber für sich genommen keine verlässliche Qualitätsaussage. Sie können ein Hinweis sein, sollten aber nie allein entscheiden.

  • Die höchste Anzahl an Bewertungen
  • Das größte Team oder Büro
  • Der höchste ausgewiesene Unternehmensumsatz
  • Die meisten aktuell inserierten Immobilien
  • Der höchste vorgeschlagene Verkaufspreis im Erstgespräch
  • Die niedrigste angebotene Provision

Alleinauftrag und Vertragsarten im Überblick

Die Vertragsart bestimmt, wie viel Handlungsspielraum Eigentümer während der Vermarktung behalten.

VertragsartWeitere Makler parallel möglichEigenverkauf möglich
Einfacher MaklerauftragJaJa
Einfacher AlleinauftragNeinJa
Qualifizierter AlleinauftragNeinNein

Fragen fürs Erstgespräch

Diese Fragen lassen sich in jedem Erstgespräch stellen und liefern konkretere Antworten als allgemeine Werbeaussagen.

  1. Welche vergleichbaren Objekte haben Sie in den letzten zwölf Monaten in dieser Region vermarktet?
  2. Wie kommen Sie auf den vorgeschlagenen Angebotspreis?
  3. Welche Vertragsart schlagen Sie vor und warum?
  4. Wie sieht Ihr Vermarktungskonzept konkret für diese Immobilie aus?
  5. Wie häufig und in welcher Form erhalte ich Rückmeldungen während der Vermarktung?
  6. Wer ist mein fester Ansprechpartner während der gesamten Vermarktung?
  7. Wie hoch ist die Provision und wie wird sie zwischen den Parteien aufgeteilt?
  8. Was passiert, wenn ich den Vertrag vorzeitig beenden möchte?

Warnsignale bei der Maklerwahl

  • Drängen auf sofortige Unterschrift ohne Bedenkzeit
  • Unrealistisch hoher Preisvorschlag ohne nachvollziehbare Begründung
  • Keine schriftliche Provisionsvereinbarung vor Vertragsschluss
  • Keine konkreten Vergleichsobjekte oder Referenzen nennbar
  • Verlangte Vorab- oder Reservierungsgebühren
  • Vertragslaufzeit ungewöhnlich lang ohne klare Kündigungsmöglichkeit

Beispielvergleich dreier Makler

Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie sich drei fiktive Makler anhand einzelner Kriterien vergleichen lassen. Es handelt sich um ein Veranschaulichungsbeispiel, keine realen Anbieter.

KriteriumMakler A (Beispiel)Makler B (Beispiel)Makler C (Beispiel)
Vertragsart transparent erklärtJaTeilweiseJa
Konkrete Vergleichsobjekte genanntJaNeinTeilweise
Reporting während Vermarktung vereinbartJaJaNein
Provision vor Vertragsschluss schriftlich fixiertJaJaTeilweise

Online-Bewertungen richtig einordnen

Bewertungsportale liefern Hinweise, aber keinen vollständigen Qualitätsnachweis. Bewertungen lassen sich kaufen oder gezielt sammeln, und eine hohe Anzahl sagt nichts über die Qualität der Vermarktung im konkreten Einzelfall aus. Sinnvoller ist es, Bewertungen als einen von mehreren Bausteinen zu behandeln und sie mit den überprüfbaren Kriterien aus diesem Beitrag abzugleichen.

Was MaklerRadar bewertet und was nicht

MaklerRadar berechnet einen Match-Score aus Ort, Objektart, Preissegment, Leistungsprofil und nachvollziehbaren Profildaten. Kundenbewertungen, Sternebewertungen und bezahlte Sichtbarkeit fließen bewusst nicht in den Match-Score ein. Ein hoher Match bedeutet eine hohe Passung zu einer konkreten Suche, keine allgemeine Qualitätsüberlegenheit gegenüber anderen Maklern.

MaklerRadar-Methodik im Detail ansehen

Praxisbeispiel: Kriterien lokal in Würzburg anwenden

Die zwölf Kriterien lassen sich unabhängig vom Standort anwenden. Bei einem lokalen Vergleich in Würzburg und Umgebung hilft es zusätzlich, gezielt nach vergleichbaren Objekten im jeweiligen Stadtteil zu fragen und die Ergebnisliste im MaklerRadar nach Servicegebiet und Objektart zu filtern.

Makler in Würzburg direkt vergleichen

Nächster sinnvoller Schritt

Nutzen Sie die Kriterien aus diesem Beitrag direkt bei der Maklersuche für Ihre Immobilie.

Relevante interne Links

Häufige Fragen

Ist die Anzahl der Bewertungen ein verlässliches Qualitätsmerkmal für einen Makler?
Nur eingeschränkt. Viele Bewertungen können ein Hinweis auf Aktivität sein, sagen aber nichts über die tatsächliche Vermarktungsleistung im konkreten Fall aus. Bewertungsportale sind zudem anfällig für gekaufte oder unausgewogene Bewertungen. Aussagekräftiger sind überprüfbare Vertragsinhalte, nachvollziehbare Marktkenntnis und ein konkretes Vermarktungskonzept für die eigene Immobilie.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem Alleinauftrag und qualifiziertem Alleinauftrag?
Beim einfachen Alleinauftrag beauftragen Eigentümer nur einen Makler, dürfen die Immobilie aber weiterhin selbst verkaufen. Beim qualifizierten Alleinauftrag müssen alle Kaufinteressenten an den beauftragten Makler verwiesen werden, ein Eigenverkauf ist dann ausgeschlossen. Der einfache Maklerauftrag ohne Alleinauftrag erlaubt zusätzlich die parallele Beauftragung mehrerer Makler.
Muss ein Maklervertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Für die Vermittlung oder den Nachweis eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus an einen Verbraucher schreibt § 656a BGB die Textform vor. Ein rein mündlich vereinbarter Maklervertrag ist in diesen Fällen unwirksam und begründet keinen Provisionsanspruch.
Bewertet MaklerRadar Makler nach Kundenzufriedenheit?
Nein. MaklerRadar berechnet einen Match-Score auf Basis von Ort, Objektart, Preissegment, Leistungsprofil und Profildaten. Kundenbewertungen, Sternebewertungen oder erzielte Verkaufspreise fließen bewusst nicht ein. Details dazu erklärt die MaklerRadar-Methodik.

Quellen- und Aktualitätshinweis

Rechtliche Einordnungen zu Maklervertrag, Textform und Provision beziehen sich auf §§ 652 ff. und 656a–656d BGB sowie § 34c GewO in der aktuell gültigen Fassung. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die genannten Kriterien sind eine redaktionelle Einordnung und keine abschließende Bewertung einzelner Anbieter. Aktualisiert am 15. Juli 2026.