Welche Kosten entstehen beim Hausverkauf? Verkäuferkosten vollständig erklärt

Nicht jede Kostenposition betrifft jeden Verkauf gleichermaßen. Diese Übersicht trennt zwingende, häufige, optionale und situationsabhängige Kosten und zeigt an drei Beispielen, was unterm Strich übrig bleibt.

Immo Intelligence RedaktionVeröffentlicht: 15. Juli 2026Aktualisiert: 15. Juli 2026

Verkäuferkosten-Matrix

Nicht jede Kostenposition ist gesetzlich vorgeschrieben. Die folgende Einteilung unterscheidet, was praktisch fast immer anfällt und was vom Einzelfall abhängt.

Zwingende Kosten

KostenartBerechnungsgrundlageWann sie anfällt
Grundschuldlöschung (falls Grundschuld eingetragen)Notar- und Grundbuchgebühren, je nach Restsumme gestaffeltNach Kaufpreiszahlung, vor oder bei Eigentumsübertragung
EnergieausweisVerbrauchsausweis oder BedarfsausweisVor der ersten Besichtigung

Häufige Kosten

KostenartBerechnungsgrundlageWann sie anfällt
Maklerprovision (Verkäuferanteil)Frei verhandelbar, bei Wohnung/Einfamilienhaus hälftige Teilung nach § 656c BGBNach notariellem Kaufvertrag und Fälligkeitsbedingungen
Unterlagenbeschaffung (Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne)Gebühren des Grundbuchamts und KatasteramtsVor Vermarktungsstart

Optionale Kosten

KostenartBerechnungsgrundlageWann sie anfällt
Renovierung, Entrümpelung, Home StagingAbhängig vom Zustand und der gewählten VermarktungsstrategieVor Vermarktungsstart
VerkehrswertgutachtenAbhängig von Objekt, Umfang und GutachterhonorarBei Bedarf einer belastbaren Bewertungsgrundlage

Situationsabhängige Kosten

KostenartBerechnungsgrundlageWann sie anfällt
VorfälligkeitsentschädigungNur bei bestehender Restschuld und vorzeitiger Kreditablösung, § 490 Abs. 2 BGBBei Ablösung der Finanzierung vor Vertragsende
SpekulationssteuerNur bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung ohne Eigennutzungsausnahme, § 23 EStGMit der Einkommensteuererklärung des Verkaufsjahres

Nettoerlös-Modell

Der voraussichtliche Nettoerlös ergibt sich aus einer festen Rechenlogik, auch wenn die konkreten Beträge je nach Situation stark variieren.

  • Verkaufspreis
  • minus Restschuld gegenüber der finanzierenden Bank
  • minus Vorfälligkeitsentschädigung, falls die Restschuld vorzeitig abgelöst wird
  • minus Maklerprovision (Verkäuferanteil)
  • minus Kosten für Unterlagen und Energieausweis
  • minus Löschungs- und Grundbuchkosten
  • minus Reparatur- und Vorbereitungskosten
  • minus mögliche Spekulationssteuer
  • gleich voraussichtlicher Nettoerlös

Drei Rechenbeispiele

Die folgenden Beispiele sind vereinfachte Illustrationen der Rechenlogik mit fiktiven, aber realistisch gewählten Beträgen. Sie ersetzen keine individuelle Berechnung.

Beispiel 1: Schuldenfreies Einfamilienhaus, Eigennutzung

Verkaufspreis420.000 €
Maklerprovision (3,57 %)− 14.994 €
Energieausweis− 120 €
Nettoerlös (vor Steuern)≈ 404.886 €

Keine Spekulationssteuer, da durchgängige Eigennutzung angenommen wird (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).

Beispiel 2: Immobilie mit Restschuld, vorzeitige Ablösung

Verkaufspreis450.000 €
Restschuld− 180.000 €
Vorfälligkeitsentschädigung (Beispielwert)− 5.400 €
Maklerprovision (3,57 %)− 16.065 €
Grundschuldlöschung (ca. 0,4 % der Grundschuld)− 720 €
Energieausweis (Bedarfsausweis)− 450 €
Nettoerlös (vor Steuern)≈ 247.365 €

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist hier ein illustrativer Beispielwert, keine gesetzlich festgelegte Zahl. Ihre tatsächliche Höhe hängt von Restlaufzeit und Zinsdifferenz ab.

Beispiel 3: Geerbte, vermietete Immobilie

Verkaufspreis380.000 €
Maklerprovision (3,57 %)− 13.566 €
Energieausweis− 120 €
Nettoerlös (vor Steuern)≈ 366.314 €

Bei einer geerbten, vermieteten Immobilie zählt für die Zehn-Jahres-Frist der Spekulationssteuer der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers, nicht der Erbfall. War diese Frist zum Verkaufszeitpunkt bereits abgelaufen, entsteht keine Spekulationssteuer. Ist sie es nicht, kann zusätzlich Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen.

Maklerprovision im Detail

Die Maklerprovision ist grundsätzlich frei verhandelbar. Bei der Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher schreibt § 656a BGB einen Maklervertrag in Textform vor. Ist der Makler für beide Vertragsparteien tätig, muss die Provision nach § 656c BGB hälftig geteilt werden. Wird der Makler nur von einer Partei beauftragt, darf eine Kostenumlage auf die andere Partei nach § 656d BGB nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen.

In der Praxis liegt die Gesamtprovision häufig zwischen rund 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises, regional unterschiedlich und ohne feste gesetzliche Vorgabe zur Höhe. Diese Angabe ist eine verbreitete Faustregel, keine gesetzlich fixierte Zahl.

Notarkosten und Grundschuldlöschung

Notar- und Grundbuchkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eigentumsumschreibung trägt in der Praxis meist der Käufer, auch wenn Verkäufer und Käufer nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesamtschuldnerisch haften. Der Verkäufer zahlt üblicherweise die Kosten der Grundschuldlöschung, sofern eine Grundschuld eingetragen war.

Eine Löschung ist nicht zwingend: Die Grundschuld kann auch bestehen bleiben oder an den Käufer abgetreten werden, etwa wenn dieser bei derselben Bank finanziert. In der Praxis verlangen Käufer und finanzierende Banken jedoch meist ein lastenfreies Grundbuch.

Vorfälligkeitsentschädigung und Spekulationssteuer

Wird eine laufende Baufinanzierung vor Vertragsende abgelöst, kann die Bank nach § 490 Abs. 2 BGB eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die gesetzliche Deckelung nach § 502 BGB gilt ausdrücklich nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen, nicht für klassische Immobiliar-Baufinanzierungen. Bei Baufinanzierungen richtet sich die Höhe nach der „angemessenen“ Entschädigung der Bank und variiert mit Restlaufzeit und Zinsdifferenz.

Die Spekulationssteuer nach § 23 EStG betrifft nur Verkäufe innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung, sofern keine Ausnahme greift. Steuerfrei bleibt ein Verkauf, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren durchgängig zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Bei geerbten Immobilien zählt für die Fristberechnung der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers, nicht der Erbfall.

Checkliste vor Verkaufsstart

  • Ist noch eine Restschuld auf der Immobilie eingetragen und wie hoch ist sie aktuell?
  • Wann wurde die Immobilie ursprünglich angeschafft (eigener Erwerb oder Erbfall mit Erwerb durch den Erblasser)?
  • Wurde die Immobilie durchgängig selbst genutzt oder vermietet?
  • Liegt bereits ein gültiger Energieausweis vor?
  • Ist eine Grundschuld eingetragen, die gelöscht oder abgetreten werden muss?
  • Welche Vertragsart und Provisionsvereinbarung ist mit einem Makler vorgesehen?

Nächster sinnvoller Schritt

Bereiten Sie den voraussichtlichen Nettoerlös vor oder ermitteln Sie zunächst den aktuellen Immobilienwert als Grundlage für die Rechnung.

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Häufige Fragen

Zahlt der Verkäufer die Notarkosten beim Hausverkauf?
In der Praxis trägt üblicherweise der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten für Beurkundung und Eigentumsumschreibung, auch wenn der Verkäufer gesamtschuldnerisch mithaftet. Der Verkäufer zahlt dagegen meist die Kosten der Grundschuldlöschung, falls eine Grundschuld eingetragen war.
Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hausverkauf?
Die Provision ist grundsätzlich frei verhandelbar. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern schreibt § 656c BGB bei Tätigkeit für beide Parteien eine hälftige Teilung vor. In der Praxis liegt die Gesamtprovision häufig zwischen rund 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises, der Verkäuferanteil entsprechend bei der Hälfte davon. Das ist eine verbreitete Faustregel, keine gesetzlich fixierte Zahl.
Fällt beim Hausverkauf immer Spekulationssteuer an?
Nein. Ein Verkaufsgewinn ist nach § 23 EStG nur steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen und keine Ausnahme greift. Wurde die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren durchgängig selbst genutzt, entfällt die Steuerpflicht unabhängig von der Zehn-Jahres-Frist.
Ist eine Grundschuldlöschung beim Verkauf zwingend notwendig?
Nicht zwingend. Die Grundschuld kann bestehen bleiben oder an den Käufer abgetreten werden, etwa wenn dieser bei derselben Bank finanziert. In der Praxis verlangen Käufer und finanzierende Banken jedoch meist ein lastenfreies Grundbuch, weshalb die Löschung der übliche Weg ist.

Quellen- und Aktualitätshinweis

Rechtliche Einordnungen beziehen sich auf §§ 656a–656d BGB, das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), § 490 Abs. 2 und § 502 BGB sowie § 23 EStG in der aktuell gültigen Fassung. Genannte Prozentsätze zu Provision, Notarkosten und Vorfälligkeitsentschädigung sind in der Praxis verbreitete Faustregeln, keine gesetzlich fixierten Beträge. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die tatsächlichen Kosten hängen von Vertragsgestaltung, Finanzierung, Nutzung und persönlicher Situation ab. Aktualisiert am 15. Juli 2026.