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Leerstandskosten-Rechner: Was kostet ein leerstehendes Haus?

Berechnen Sie mit Ihren tatsächlichen Kosten, wie hoch die laufende Belastung einer leerstehenden Immobilie pro Monat sowie über 3, 6 und 12 Monate ist.

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Ihre Immobilie und laufenden Kosten

Tragen Sie nur die Positionen ein, die Sie tatsächlich kennen – leere Felder werden nicht als 0 € gewertet.

Ihre Immobilie

Laufende Kosten

Welche Kosten entstehen bei Leerstand?

Auch eine leerstehende Immobilie verursacht weiterhin laufende Kosten: Grundsteuer und kommunale Gebühren laufen unabhängig von der Nutzung weiter, die Wohngebäudeversicherung bleibt notwendig, Heizung und Frostschutz verhindern Feuchtigkeits- und Frostschäden, und Garten oder Objekt müssen weiterhin kontrolliert werden. Bei einer Eigentumswohnung kommt das laufende Hausgeld hinzu.

Diese Kosten fallen unabhängig davon an, ob ein Verkauf, eine Vermietung oder eine Eigennutzung noch nicht entschieden ist. Genau das macht Leerstand zu einer stillen, aber realen finanziellen Belastung.

Welche Kosten berücksichtigt der Rechner?

Der Rechner arbeitet ausschließlich mit den Kostenpositionen, die Sie selbst eintragen — es werden keine erfundenen Deutschland-Durchschnittswerte vorausgefüllt. Berücksichtigt werden können:

  • Grundsteuer
  • Müll, Straßenreinigung, kommunale Gebühren
  • Wohngebäudeversicherung
  • Heizung / Frostschutz
  • Strom / Grundversorgung
  • Wasser / Abwasser / Grundgebühren
  • Gartenpflege
  • Hausmeister / Objektkontrolle
  • Hausgeld (bei Eigentumswohnungen)
  • Sonstige laufende Kosten

Warum Finanzierung separat ausgewiesen wird

Eine monatliche Kreditrate besteht aus Zinsen und Tilgung. Der Zinsanteil ist eine echte laufende Kostenbelastung — die Tilgung ist dagegen wirtschaftlich kein Leerstandskosten-Bestandteil, sondern Vermögensaufbau. Der Rechner mischt beides deshalb nicht: Sie sehen die reinen Objektkosten und, sofern angegeben, zusätzlich den monatlichen Geldabfluss inklusive der kompletten Kreditrate als getrennten Wert.

Welche Kosten bewusst nicht berücksichtigt werden

Um die Berechnung nachvollziehbar zu halten, vermischt der Rechner keine unterschiedlichen Fragestellungen. Bewusst nicht enthalten sind:

  • hypothetische entgangene Mieteinnahmen
  • mögliche Wertveränderungen der Immobilie
  • ungeplante Großreparaturen
  • Steuern, die Sie nicht selbst eingetragen haben
  • Verkaufskosten
  • fiktive Opportunitätskosten

Besonderheiten bei einem geerbten leerstehenden Haus

Steht eine geerbte Immobilie leer, kommen zu den laufenden Kosten häufig weitere offene Punkte hinzu: die Klärung der Erbfolge, die Abstimmung unter mehreren Erben und eine realistische Einschätzung des Marktwerts. Der Leerstandskosten-Rechner zeigt Ihnen zunächst die laufende finanzielle Belastung — für die weiteren Schritte rund um Unterlagen und Entscheidung hilft der Erben-Kompass.

Erben-Kompass starten →

Versicherung und Objektkontrolle bei Leerstand

Leerstand kann je nach Versicherer und Vertragsbedingungen anzeigerelevant sein, Prämien verändern oder besondere Obliegenheiten auslösen. Prüfen Sie bei längerem Leerstand frühzeitig die Bedingungen Ihrer Wohngebäudeversicherung und informieren Sie Ihren Versicherer, wenn dies nach Ihrem Vertrag erforderlich ist.

Bei unbewohnten Gebäuden können außerdem Frostschutz, wasserführende Leitungen, regelmäßige Kontrolle sowie der Schutz vor Feuchtigkeit, Einbruch oder Vandalismus relevant sein. Wie konkret damit umzugehen ist, hängt vom Vertrag und vom jeweiligen Objekt ab — dieser Hinweis ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

So rechnet der Leerstandskosten-Rechner

Jede eingetragene Kostenposition wird zunächst auf einen Jahreswert hochgerechnet: monatliche Beträge werden mit zwölf, quartalsweise Beträge mit vier multipliziert, jährliche Beträge bleiben unverändert. Die Summe aller Jahreswerte ergibt die jährlichen Objektkosten. Der monatliche Durchschnittswert entspricht diesem Jahreswert geteilt durch zwölf; die 3- und 6-Monats-Werte entsprechen einem Viertel beziehungsweise der Hälfte des Jahreswerts. Eine angegebene Kreditrate wird erst am Ende separat addiert, nie in die Objektkosten gemischt. Gerundet wird ausschließlich für die Anzeige — nicht innerhalb der Zwischenrechnung.

Häufige Fragen zum Leerstandskosten-Rechner

Was berechnet der Leerstandskosten-Rechner genau?
Der Rechner ermittelt aus Ihren eigenen Angaben die laufenden Objektkosten einer leerstehenden Immobilie – etwa Grundsteuer, Versicherung, Energie und Pflege – und rechnet diese auf einen monatlichen Wert sowie auf 3, 6 und 12 Monate hoch. Eine eventuell angegebene Kreditrate wird separat als Liquiditätsabfluss ausgewiesen, nicht in die Leerstandskosten gemischt.
Berücksichtigt der Rechner entgangene Miete?
Nein. Der Rechner bildet ausschließlich die tatsächlichen laufenden Haltekosten der Immobilie ab, nicht eine hypothetische entgangene Miete, mögliche Wertveränderungen oder Verkaufskosten. Das hält die Berechnung nachvollziehbar und rein faktenbasiert.
Warum wird die Kreditrate getrennt ausgewiesen?
Eine Kreditrate besteht aus Zins und Tilgung. Tilgung ist wirtschaftlich kein Leerstandskosten-Bestandteil, sondern Vermögensaufbau. Deshalb zeigt der Rechner die reinen Objektkosten und den monatlichen Geldabfluss inklusive Finanzierung als zwei getrennte Werte.
Muss ich meine Kontaktdaten angeben, um ein Ergebnis zu sehen?
Nein. Das Ergebnis wird sofort und vollständig ohne Namen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angezeigt. Eine Kontaktaufnahme ist ein freiwilliger, optionaler nächster Schritt.
Werden meine eingegebenen Kostenbeträge gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre eingetragenen Kostenbeträge werden nicht an unsere Server oder an Analytics-Dienste übertragen.
Was mache ich, wenn ich nicht alle Kostenpositionen kenne?
Lassen Sie unbekannte Felder einfach leer – ein leeres Feld wird nicht als 0 € gewertet. Das Ergebnis zeigt an, auf wie vielen eingetragenen Positionen die Berechnung beruht, damit die Größenordnung nachvollziehbar bleibt.

Hinweis

Der Leerstandskosten-Rechner liefert eine Orientierung auf Basis Ihrer eigenen Angaben. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall.