Übernahme vs. Verkauf · Kostenlos · Ohne Anmeldung

Geschwister auszahlen oder Haus verkaufen?

Vergleichen Sie mit Ihren eigenen Zahlen, was eine interne Übernahme mit Ausgleich der Miterben bedeutet – und was ein gemeinsamer Verkauf stattdessen bringt.

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Ihre Immobilie und Erbengemeinschaft

Eine grobe Einschätzung reicht für den Vergleich. Alle Angaben bleiben in Ihrem Browser.

1. Immobilie

Je unsicherer der Wert, desto stärker kann sich das Ergebnis verändern.

Bestehende Darlehen, die wirtschaftlich der Immobilie zugeordnet sind.

Marktwert noch nicht sicher? Kostenlose Ersteinschätzung nutzen

2. Weiterer Nachlass (optional)

Bankguthaben, Wertpapiere, sonstige liquide Nachlasswerte.

Nicht erneut die Immobilien-Restschuld eintragen.

3. Erben

Sind alle Erben zu gleichen Teilen beteiligt?

Wer möchte die Immobilie übernehmen?

Die Erbquote bezieht sich im vereinfachten Modell auf den gesamten Nettonachlass, nicht automatisch auf einen frei verfügbaren entsprechenden Anteil der einzelnen Immobilie.

4. Finanzierung des Ausgleichs (optional)

Ob und wie bestehende Darlehen bei einer Übernahme fortgeführt oder abgelöst werden können, muss separat mit der Bank geklärt werden.

5. Verkauf vergleichen

Übernimmt zunächst den Marktwert, bleibt aber editierbar.

Eine Gesamtsumme reicht, z. B. Makler, Notar, Ablösung.

Was berechnet dieses Tool?

Wenn eine Immobilie an mehrere Erben geht, stellt sich häufig eine sehr konkrete wirtschaftliche Frage: Was bedeutet es, wenn ein Miterbe die Immobilie übernimmt und die anderen ausgeglichen werden – und wie sieht die Alternative eines gemeinsamen Verkaufs aus? Der Rechner stellt beide Wege nebeneinander, auf Basis Ihrer eigenen Zahlen.

Anders als ein reiner „Wie viel muss ich auszahlen?“-Rechner empfiehlt das Tool keine Variante. Es schafft eine gemeinsame Zahlenbasis für das Gespräch innerhalb der Erbengemeinschaft.

Warum Hauswert ÷ Anzahl Erben oft zu kurz greift

Eine einfache Division aus Immobilienwert und Erbenzahl übersieht meist drei Dinge: bestehende Restschuld auf der Immobilie, weiteres Nachlassvermögen bzw. weitere Verbindlichkeiten, und dass eine Kreditrate aus Zins und Tilgung besteht – nur der Zinsanteil ist eine echte Kostenbelastung. Der Rechner berücksichtigt alle drei Punkte getrennt.

Übernehmen vs. gemeinsam verkaufen

Bei einer Übernahme bleibt das Immobilienvermögen gebunden, ein möglicher Ausgleich muss finanziert werden, und die bestehende Restschuld muss mit der Bank geklärt werden. Bei einem gemeinsamen Verkauf wird der Nachlass liquide, es ist keine Finanzierung durch einen einzelnen Erben nötig, aber Verkaufskosten können den Erlös mindern und der tatsächliche Preis kann vom angenommenen Marktwert abweichen.

Welche Daten brauchen Sie?

  • Geschätzter aktueller Marktwert der Immobilie
  • Objektbezogene Restschuld (falls vorhanden)
  • Sonstiges Nachlassvermögen und weitere Verbindlichkeiten (optional)
  • Anzahl der Erben und Erbquoten
  • Eigenmittel für einen möglichen Ausgleich (optional)
  • Angenommener Verkaufspreis und bekannte Verkaufskosten

Warum der Marktwert entscheidend ist

Der Immobilienwert ist die zentrale Ausgangsgröße für beide Wege. Schon 10 % Wertunterschied können den vereinfachten Ausgleich spürbar verändern – der Rechner zeigt das direkt in der Wertsensitivität. Ist der Wert noch unsicher, hilft eine neutrale Ersteinschätzung als Grundlage.

Kostenlose Ersteinschätzung starten →

Was der Rechner bewusst nicht abbildet

  • Teilungsanordnungen im Testament, Vermächtnisse
  • Pflichtteilsfragen und ausgleichspflichtige frühere Zuwendungen
  • Wohnrecht, Nießbrauch, Testamentsvollstreckung
  • individuelle steuerliche Folgen
  • komplexe Schulden- und Finanzierungsvereinbarungen

So rechnen wir

Netto-Immobilienwert = Marktwert − Restschuld. Sonstiger Netto-Nachlass = weiteres Vermögen − weitere Verbindlichkeiten. Nettonachlass = Netto-Immobilienwert + sonstiger Netto-Nachlass. Der wirtschaftliche Anteil je Erbe ergibt sich aus dem Nettonachlass multipliziert mit der jeweiligen Erbquote. Übersteigt der Netto-Immobilienwert den wirtschaftlichen Anteil des Übernehmers, ergibt die Differenz den vereinfachten zusätzlichen Ausgleich; andernfalls verbleibt ein rechnerischer Restanspruch am übrigen Nachlass. Beim Verkauf ergibt sich der Netto-Erlös aus Verkaufspreis − Restschuld − Verkaufskosten + sonstigem Netto-Nachlass, verteilt nach Erbquote. Gerundet wird ausschließlich für die Anzeige.

Quellen

Häufige Fragen zum Übernahme-/Verkaufs-Vergleich

Berechnet dieses Tool, wie viel mir gesetzlich zusteht?
Nein. Der Rechner ist ausdrücklich kein Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsrechner, sondern ein vereinfachtes wirtschaftliches Basismodell. Eine interne Übernahme mit Ausgleich ist eine mögliche einvernehmliche Gestaltung der Auseinandersetzung, kein automatischer Anspruch gegen einen bestimmten Miterben.
Warum wird die Restschuld nicht in den Ausgleich eingerechnet?
Art, Laufzeit, Übernahme oder Ablösung einer bestehenden Finanzierung sind unbekannt und müssen separat mit der Bank geklärt werden. Deshalb weist der Rechner die bestehende objektbezogene Restschuld und den zusätzlichen rechnerischen Ausgleich getrennt aus, statt beide Werte zu vermischen.
Warum zeigt der Rechner eine Wertsensitivität?
Der Immobilienwert ist häufig der größte Unsicherheitsfaktor. Die Sensitivität zeigt anhand von ±10 % Wertänderung, wie stark sich der Ausgleich verschieben kann – als reiner Szenariovergleich, nicht als statistischer Bewertungsfehlerbereich.
Muss ich Kontaktdaten angeben, um ein Ergebnis zu sehen?
Nein. Das Ergebnis wird sofort und vollständig ohne Namen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angezeigt. Eine Kontaktaufnahme ist ein freiwilliger, optionaler nächster Schritt.
Was berücksichtigt der Rechner nicht?
Unter anderem keine Teilungsanordnungen, Vermächtnisse, Pflichtteilsfragen, ausgleichspflichtige frühere Zuwendungen, Wohnrecht/Nießbrauch, Testamentsvollstreckung, individuelle Steuerfolgen oder komplexe Finanzierungsvereinbarungen. Treffen solche Punkte zu, sollte die vereinfachte Rechnung fachlich geprüft werden.

Hinweis

Dieser Rechner liefert ein vereinfachtes wirtschaftliches Basismodell auf Basis Ihrer eigenen Angaben. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.