Geschwister auszahlen oder Haus verkaufen?
Vergleichen Sie mit Ihren eigenen Zahlen, was eine interne Übernahme mit Ausgleich der Miterben bedeutet – und was ein gemeinsamer Verkauf stattdessen bringt.
Was berechnet dieses Tool?
Wenn eine Immobilie an mehrere Erben geht, stellt sich häufig eine sehr konkrete wirtschaftliche Frage: Was bedeutet es, wenn ein Miterbe die Immobilie übernimmt und die anderen ausgeglichen werden – und wie sieht die Alternative eines gemeinsamen Verkaufs aus? Der Rechner stellt beide Wege nebeneinander, auf Basis Ihrer eigenen Zahlen.
Anders als ein reiner „Wie viel muss ich auszahlen?“-Rechner empfiehlt das Tool keine Variante. Es schafft eine gemeinsame Zahlenbasis für das Gespräch innerhalb der Erbengemeinschaft.
Warum Hauswert ÷ Anzahl Erben oft zu kurz greift
Eine einfache Division aus Immobilienwert und Erbenzahl übersieht meist drei Dinge: bestehende Restschuld auf der Immobilie, weiteres Nachlassvermögen bzw. weitere Verbindlichkeiten, und dass eine Kreditrate aus Zins und Tilgung besteht – nur der Zinsanteil ist eine echte Kostenbelastung. Der Rechner berücksichtigt alle drei Punkte getrennt.
Übernehmen vs. gemeinsam verkaufen
Bei einer Übernahme bleibt das Immobilienvermögen gebunden, ein möglicher Ausgleich muss finanziert werden, und die bestehende Restschuld muss mit der Bank geklärt werden. Bei einem gemeinsamen Verkauf wird der Nachlass liquide, es ist keine Finanzierung durch einen einzelnen Erben nötig, aber Verkaufskosten können den Erlös mindern und der tatsächliche Preis kann vom angenommenen Marktwert abweichen.
Welche Daten brauchen Sie?
- Geschätzter aktueller Marktwert der Immobilie
- Objektbezogene Restschuld (falls vorhanden)
- Sonstiges Nachlassvermögen und weitere Verbindlichkeiten (optional)
- Anzahl der Erben und Erbquoten
- Eigenmittel für einen möglichen Ausgleich (optional)
- Angenommener Verkaufspreis und bekannte Verkaufskosten
Warum der Marktwert entscheidend ist
Der Immobilienwert ist die zentrale Ausgangsgröße für beide Wege. Schon 10 % Wertunterschied können den vereinfachten Ausgleich spürbar verändern – der Rechner zeigt das direkt in der Wertsensitivität. Ist der Wert noch unsicher, hilft eine neutrale Ersteinschätzung als Grundlage.
Kostenlose Ersteinschätzung starten →Was der Rechner bewusst nicht abbildet
- Teilungsanordnungen im Testament, Vermächtnisse
- Pflichtteilsfragen und ausgleichspflichtige frühere Zuwendungen
- Wohnrecht, Nießbrauch, Testamentsvollstreckung
- individuelle steuerliche Folgen
- komplexe Schulden- und Finanzierungsvereinbarungen
So rechnen wir
Netto-Immobilienwert = Marktwert − Restschuld. Sonstiger Netto-Nachlass = weiteres Vermögen − weitere Verbindlichkeiten. Nettonachlass = Netto-Immobilienwert + sonstiger Netto-Nachlass. Der wirtschaftliche Anteil je Erbe ergibt sich aus dem Nettonachlass multipliziert mit der jeweiligen Erbquote. Übersteigt der Netto-Immobilienwert den wirtschaftlichen Anteil des Übernehmers, ergibt die Differenz den vereinfachten zusätzlichen Ausgleich; andernfalls verbleibt ein rechnerischer Restanspruch am übrigen Nachlass. Beim Verkauf ergibt sich der Netto-Erlös aus Verkaufspreis − Restschuld − Verkaufskosten + sonstigem Netto-Nachlass, verteilt nach Erbquote. Gerundet wird ausschließlich für die Anzeige.
Quellen
- § 2032 BGB – Erbengemeinschaft als gemeinschaftliches Vermögen
- § 2042 BGB – Auseinandersetzung
- § 2047 BGB – Überschuss nach Verhältnis der Erbteile
- § 311b BGB – notarielle Form bei Grundstücksübertragung
- § 3 Nr. 3 GrEStG – bestimmte Erwerbe im Rahmen der Nachlassteilung
Häufige Fragen zum Übernahme-/Verkaufs-Vergleich
Berechnet dieses Tool, wie viel mir gesetzlich zusteht?
Warum wird die Restschuld nicht in den Ausgleich eingerechnet?
Warum zeigt der Rechner eine Wertsensitivität?
Muss ich Kontaktdaten angeben, um ein Ergebnis zu sehen?
Was berücksichtigt der Rechner nicht?
Passende Weiterführungen
Hinweis
Dieser Rechner liefert ein vereinfachtes wirtschaftliches Basismodell auf Basis Ihrer eigenen Angaben. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.